Informationen zur Kommunalwahl: Briefwahl
Allgemeiner Hinweis zur Briefwahl der Kommunalwahl und der Volksabstimmung
Unter den gleichen Voraussetzungen wie zur Kommunalwahl ist eine Briefabstimmung auch für die Volksabstimmung möglich. Die Antragstellung ist mit der zur Kommunalwahl identisch.
Evtl. bestehen unterschiedliche Wahlberechtigungen zur Volksabstimmung und zur Kommunalwahl. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Langen unter " http://www.wahlen-langen.de/".
Wahlschein / Briefwahl
Wahlberechtigte, die am 06. März 2016 nicht in ihrem Wahllokal wählen bzw. abstimmen können, benötigen einen Wahlschein und können im Rahmen der Briefwahl/Briefabstimmung an der Kommunalwahl und der Volksabstimmung teilnehmen. Zum besseren Verständnis wird nachstehend auch für die Abstimmung nur der Begriff "Wahl" verwendet.
Beantragung der Briefwahlunterlagenvia Internet oder Post
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Wahl können bis zum 04 März 2016, 13 Uhr beantragt werden. Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag verschickt.
Anträge sind ab sofort möglich. Briefwahlunterlagen können schriftlich (Fax, Post, E-mail) oder persönlich (nicht telefonisch) oder auch online über die Internetseite der Stadt Langen unter " http://www.wahlen-langen.de/" beantragt werden.
Für einen schriftlichen Antrag stellt die Stadt Langen auf Ihrer Internetseite ein Antragsformular (PDF) zum Download zur Verfügung.
Sollten Sie - etwa wegen plötzlicher Erkrankung - Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ausgestellt werden.
Persönliche Beantragung im Rathaus
Persönliche Beantragung hat den Vorteil, dass man die Unterlagen direkt ausgehändigt bekommt und unmittelbar seine Stimme abgeben kann. Man erspart sich somit Postlaufzeiten und das Risiko des Verlusts der Unterlagen. Weitere Informationen erteilt das Wahlamt im Rathaus Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen Telefon 06103/203772. 
Unter den gleichen Voraussetzungen wie zur Kommunalwahl ist eine Briefabstimmung auch für die Volksabstimmung möglich. Die Antragstellung ist mit der zur Kommunalwahl identisch.
Evtl. bestehen unterschiedliche Wahlberechtigungen zur Volksabstimmung und zur Kommunalwahl. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Langen unter " http://www.wahlen-langen.de/".
Wahlschein / Briefwahl
Wahlberechtigte, die am 06. März 2016 nicht in ihrem Wahllokal wählen bzw. abstimmen können, benötigen einen Wahlschein und können im Rahmen der Briefwahl/Briefabstimmung an der Kommunalwahl und der Volksabstimmung teilnehmen. Zum besseren Verständnis wird nachstehend auch für die Abstimmung nur der Begriff "Wahl" verwendet.
Beantragung der Briefwahlunterlagenvia Internet oder Post
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Wahl können bis zum 04 März 2016, 13 Uhr beantragt werden. Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag verschickt.
Anträge sind ab sofort möglich. Briefwahlunterlagen können schriftlich (Fax, Post, E-mail) oder persönlich (nicht telefonisch) oder auch online über die Internetseite der Stadt Langen unter " http://www.wahlen-langen.de/" beantragt werden.
Für einen schriftlichen Antrag stellt die Stadt Langen auf Ihrer Internetseite ein Antragsformular (PDF) zum Download zur Verfügung.
Sollten Sie - etwa wegen plötzlicher Erkrankung - Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ausgestellt werden.
Persönliche Beantragung im Rathaus